Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Ist die GBU Psyche verpflichtend?
Ja, die Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung ist explizit im Arbeitsschutzgesetz (§â€¯5 Abs.3 Nr.6 ArbSchG) genannt und muss systematisch erfasst und bewertet werden.
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Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
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Was bedeutet das für Unternehmen?
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Die GBU Psyche ist keine freiwillige Maßnahme, sondern rechtlich verpflichtend.
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Sie muss arbeitsplatzbezogen, verhältnismäßig und dokumentiert durchgeführt werden.
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Unterlassung kann zu Auflagen, Bußgeldern oder Imageschäden führen, z. B. bei Audits, Beschwerden oder Erkrankungen.
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Wie ich Sie dabei unterstütze:
Ich begleite Sie bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Von der Planung über die Auswahl geeigneter Erhebungsverfahren bis zur Maßnahmenableitung und Dokumentation.
Ziel ist eine praxisnahe, wirkungsvolle Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt – klar, fundiert und mit Blick fürs Machbare.